Springe zum Inhalt

Richtlinien der Drohnenzucht NPZ e.V.

Dies ist die überarbeitete Richtlinie der Drohnenzucht von 2021

Grundsätzlich

Die Inselbelegstelle Puan Klent / Sylt ist nach dem Deutschen Imkerbund und dem Landesverband Schleswig-Holsteinischer u. Hamburger Imker e.V. eine zugelassene Reinzucht-Inselbelegstelle zur Anpaarung von Bienenköniginnen. Sie wurde mit der Nummer 15 für Schleswig-Holstein und 09 als Inselbelegstelle Puan Klent / Sylt codiert.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein erließ mit dem Gesetz zur Förderung der Bienenzucht ein Schutzbezirk für eine gesicherte Anpaarung auf der Inselbelegstelle.

Züchterische Regeln für den Betrieb auf der Inselbelegstelle Puan Klent / Sylt

  • Für die Inselbelegstelle Puan Klent / Sylt kommen nur nachweislich reinrassige Peschetz-Unterlinien, (Linienzucht) infrage. Ausnahme: Steht keine passende Peschetz-Linie zur Verfügung, kann auf eine andere Carnica-Rasse zurückgegriffen werden.
  • Aufgrund der allgemeinen Inzuchtanfälligkeit der Honigbiene sollte möglichst jedes Jahr eine andere Peschetz-Linie zum Einsatz kommen.
  • Drohnenvölker können Züchterringe, Zuchtgemeinschaften und Einzelzüchter stellen. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe sind erfahrene Züchter einzusetzen.

  • Auf Puan Klent kommen je nach Lage 9 bis 15 Drohnenvölker pro Saison zum Einsatz, sie decken den Drohnenbedarf von 800 bis 1500 Königinnen in einer Zuchtsaison ab. Drei Reservedrohnenvölker sollten für den Notfall zur Verfügung stehen.

  • Das 4a Muttervolk (Erbgutträger) muss in Beebreed geführt und bewertet sein. Die Zuchtwerte sollten in allen Prüfungskategorien über 100 % liegen.

  • Die notwendige Vollkörung ist nach den Körrichtlinien des Deutschen Imkerbundes durchzuführen. Für die Übermittlung der Kördaten zum Beebreed-Koordinator wird das Bessai-Körprogramm empfohlen.

  • Drei Drohnenvölker sollten eine Merkmalskörung in Beebreed aufweisen.

  • Die Planung der Drohnenvölker geschieht zwei Jahre im Voraus und wird auf der Jahreshauptversammlung vorgestellt.

Drohnenvolksteller

  • Jeder Züchter ist für die Völkerführung der Drohnenvölker eigenverantwortlich.

  • Drohnenvölker stehen auf einem gesonderten, geschützten Stand des Züchters. Vor dem ersten Drohnenflug sind einzelgeführte Völker zu einem Stand zusammenzuführen.

  • Es dürfen keine weiteren Völker außer Geschwistervölker vorhanden sein! In der näheren Umgebung sollten sich keine Bienenstände der Landbienenrasse oder Buckfastbiene befinden.

  • Das Verfliegen von artfremden Drohnen ist zu unterbinden.

  • Die Drohnenvölker stehen vom 25. Mai bis zum 15. August für die Inselbelegstelle Puan Klent zur Verfügung.

  • Eine aktuelle Seuchenfreiheitsbescheinigung ist zwingend erforderlich.

  • Die Betreuung der Völker erfolgt durch den jeweiligen Belegstellenbetreuer.

Drohnenvolksteller

  • Als Beutentyp wird die 3-zargige Segeberger Kunststoffbeute oder eine eineinhalb hochzargige Beute mit einer Honigzarge bevorzugt. Die Aufstellung eines anderer Beutentyps ist mit Absprache möglich.

  • Die Wabenanordnung ist im WARMBAU zu halten, es erleichtert die Arbeit für den Belegstellenbetreuer bei der Durchsicht.

  • Ein offener Drahtboden mit Lüftungsgitter ist für die Beförderung notwendig.

  • Die Opalit-Kennzeichnung der Königin ist auf der Folie festzuhalten.

  • Drohnenvölker sind in der Regel einzelgeführte Völker. Sollte eine Verstärkung der Völker notwendig sein, dann nur mit Arbeiter- oder Drohnenbrut aus Geschwistervölkern. Es ist darauf zu achten, dass die Zargen gut besetzt sind.

  • Es sollten pro Zarge nur eine gezeichnete Drohnenwabe in allen Brutstadien im Drohnenvolk befinden. Eine optimale Ernährung ist somit gewährleistet.

  • Varroabehandlung der Drohnenvölker: Ohne eine Varroabehandlung gegen die Restvermilbung im Winter kommen die Völker selten aus. Es wird eine Behandlung ausdrücklich befürwortet. Eine zwischenzeitliche Behandlung auf der Belegstelle (z.B. Ameisensäure, Api-Life VAR usw.) ist möglich.

Einleitung der Drohnenzucht

  • Um zur Belegstelleneröffnung am 1. Juni paarungsfähige Drohnen liefern zu können, muss die Drohnenzucht so früh wie möglich (Anfang April) eingeleitet werden. Der Drohn benötigt 40 Tage bis zur Geschlechtsreife!

  • Alle Drohnenwaben sollten gedrahtet sein, sie bieten für den langen Transport mehr Halt.

  • Es wird empfohlen Drohnenmittelwände zu benutzen, sie werden schneller und gleichmäßiger ausgebaut.

  • Tipp: Bewährt haben sich 1 bis 2 hellbraune Drohnenwaben zentral in den Wintersitz vor dem Einfüttern zu geben. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass bei ungünstiger Witterung im Frühjahr, das Einhängen der ersten Drohnenwabe entfällt!

  • Um den 18. – 20. April erfolgt eine erste Kontrolle. Wenn die erste Drohnenwabe bereits Maden enthält, wird die zweite Wabe direkt an den Rand des Brutraumes gesetzt. Die dritte Wabe wird Anfang Mai zentral in die untere Zarge gegeben.

  • Alle Drohnenwaben sind am Oberträger mit einer Heftzwecke zu zeichnen.

  • Mit trachtfähigen Drohnenvölkern ist genauso wie mit allen anderen Völkern zu verfahren.

  • Bleibt die Tracht aus, wird ein Honig-Pollen-Futterteig (Eiweißfutterteig) auf die Waben gelegt. Vorsicht bei ausländischen Pollen, Faulbrutgefahr! Nur mit einer Honiglösung zu füttern, fördert kaum die Drohnenbrut. In Notzeiten wird die Drohnenbrut wahrscheinlich ausgefressen!

Transportvorbereitung und -durchführung

  • Alle Gattenvölker werden auf drei Zargen ohne Absperrgitter und mit einem Gesamtgewicht von 40 kg – 43 Kg zusammengestellt.

  • Keine Mittelwände, sie sind gegen bebrütete Waben auszutauschen. Übriggebliebene Honigwaben sind auf andere Völker zu verteilen. Für den Transport sind in der zweiten Zarge 2-Drohnenwaben an 3.-Stelle von vorn und ebenso von hinten zu setzen. Die 3.-Drohnenwabe kommt zentral in die obere Zarge. Alle Waben müssen festsitzen, deshalb sollte die letzte Durchsicht zwei Tage vor der Beförderung erfolgen.

Transportvorbereitung und -durchführung

  • Der Transport der Drohnenvölker geschieht immer mit einer Ober- und Unterlüftung. Die Völker sichert man mit Spanngurten.

  • Die Fluglöcher sind am frühen Morgen, kurz vor dem Transport, mit einem Schaumstoffstreifen zu schließen. Mit dem Transport sollte morgens um 4:30 Uhr, 5:00 Uhr begonnen werden, Beispiel: die Fahrzeit von Hamburg – Puan Klent / Sylt kann 4 Stunden und mehr betragen. Das Problem, in einem geschlossenen Sprinter sind Ende Mai sommerlichen Temperaturen schon um 9:00 Uhr zu erwarten! Sprühflaschen mit Wasser oder mehrere Eispacks sollten für den Notfall mitgeführt werden.

  • Die Beförderung der Drohnenvölker kann der jeweiligen Züchter eines Züchterringes übernehmen. Sollte die NPZ e.V. den Transport übernehmen, dann nur mit Einverständnis des Züchters.

Kostenerstattung

Die NPZ e.V. erstattet die Transportkosten und eine Miete für die gestellten Drohnenvölker.

Bei einem Verkehrsunfall oder Transportschaden sind die Völker über den Landesverband S.-H. versichert. Futterkosten und evtl. Kosten für Behandlungsmittel übernimmt NPZ-Kasse. Falls ein Züchter seine Drohnenvölker während des Aufenthaltes mit Honig füttern möchte, hat er die Kosten zu tragen.

Dassendorf, 03.04.2024

Hans Totzek

Norddeutsche Peschetz Zuchtgemeinschaft e.V.