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Belegstellenordnung Puan Klent/Sylt

Belegstellenordnung für die Inselbelegstelle Puan Klent/Sylt der
Norddeutschen Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V.
- Anerkannte Reinzucht-Inselbelegstelle -

 Allgemeines

Mit der kontrollierten Anpaarung von Bienenköniginnen soll eine Leistungssicherung- und steigerung der Bienenvölker erreicht werden. Zu diesem Zweck wurde u. a. die Inselbelegstelle Puan Klent/Sylt („Belegstelle“) eingerichtet. Träger der Belegstelle ist der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e. V. Den Betrieb der Belegstelle nimmt die Norddeutsche Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V. („NPZ“) als Pächter wahr. Für jede Imkerin und jeden Imker („Imker“) besteht die Möglichkeit, Bienenköniginnen unter Beachtung der in dieser Belegstellenordnung aufgeführten Auflagen und Bedingungen zur Begattung zur Belegstelle zu liefern.

 Hausrecht

Im Bereich der Belegstelle übt die NPZ durch den Vorstand das Hausrecht aus. In Abwesenheit des Vorstandes wird dies durch den jeweils vor Ort eingesetzten Belegstellenbetreuer („Betreuer“) im Auftrag des Vorstandes wahrgenommen.

Haftung

  1. Das Betreten oder Befahren der Belegstelle sowie der Wege dorthin geschieht auf eigenes Risiko. Die NPZ sowie der jeweils eingesetzte Betreuer übernehmen keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
  2. Für die erfolgreiche Begattung der mit Einwabenkästen („EWK“) angelieferten Königinnen („EWK-Völker“) wird durch die NPZ sowie durch den jeweils eingesetzten Betreuer keine Garantie und Haftung übernommen.

 Anlieferung und Aufstellung der EWK-Völker

  1. Zur Belegstelle dürfen ausschließlich normgerechte EWK‘s angeliefert werden.
  2. EWK‘s und die dazugehörigen Transportkästen müssen bienendicht, sauber sowie mit einer gegen Feuchtigkeit unempfindlichen und lesbaren Adresse versehen sein.
  3. EWK-Völker sind mit jungen Pflegebienen ausreichend zu befüllen und mit genügend seuchen-freiem Futterteig zu versorgen.
  4. Königinnen der EWK-Völker sollten mit nummerierten Opalith-Plättchen gezeichnet werden. Die Nummern der Königinnen sind auf dem jeweiligen Deckel der EWK‘s lesbar zu übertragen.
  5. Der Zeitpunkt der Anlieferung und die Zahl der einzuliefernden EWK-Völker sind vorab vom Imker beim Betreuer telefonisch (Tel.: 04651/880211) anzumelden.
  6. Das Aufstellen der EWK-Völker auf der Belegstelle erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazität. Ein Rechtsanspruch zum Aufstellen von EWK-Völkern besteht nicht.
  7. Zuchtkarten, mit dem vom Imker einzutragenden Daten, sind wetterfest beizulegen. Vorlagen der Zuchtkarten können unter www.npz-ev.de heruntergeladen werden.
  8. Bei der Anlieferung von EWK-Völkern ist eine aktuelle amtstierärztliche Bescheinigung über das Nichtvorhandensein der bösartigen Faulbrut mitzuliefern. Wird die erforderliche Bescheinigung nicht beigebracht, verweigert der Betreuer die Annahme oder veranlasst eine sofortige Rücksendung der EWK-Völker.
  9. EWK-Völker sind frei von Drohnen und Drohnenbrut einzuliefern. Ist dies nicht der Fall, wird die Annahme verweigert oder eine sofortige Rücksendung der EWK-Völker veranlasst.
  10. Für vom Betreuer nach Nr. 8 und Nr. 9 veranlasste Rücksendungen der EWK-Völker wird der Imker benachrichtigt. Entstandene Kosten hat der Imker zu tragen.
  11. Erfolgt durch den Betreuer ein Nachfüttern der EWK-Völker werden dem Imker entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
  12. Für Besucher und Imker auf der Belegstelle sind eigenständige Tätigkeiten nicht erlaubt.
  13. Die Verweildauer der EWK-Völker auf der Belegstelle beträgt i. d. R. zwei Wochen.

Rücknahme der EWK-Völker

  1. Frühestens am 10. Aufenthaltstag von EWK-Völkern in der Belegstelle können Imker Auskünfte vom Betreuer über das Begattungsergebnis erfragen.
  2. Der Betreuer informiert den Imker über die Rücknahme der EWK-Völker. Die Rücknahme der EWK-Völker kann durch den Imker selbst durch Abholung oder durch einen vom Imker beauftragten Spediteur als Rücksendung erfolgen, über die Art der Rücknahme ist der Betreuer zu informieren. Zwischen Imker und Betreuer muss Einvernehmen über den Tag der Rücknahme bestehen, damit die EWK-Völker für den Transport rechtzeitig bereitgestellt werden können.
  3. Die vom Betreuer zu ergänzenden Zuchtkarten und die zu erstellende Belegstellen-Rechnung werden bei Rücknahme ausgehändigt oder beigefügt.

Sonstiges

  1. Die aktuellen Öffnungszeiten, letzte Anlieferungsmöglichkeiten für EWK-Völker sowie Kosten für Dienstleistungen der Belegstelle werden in der monatlich erscheinenden Zeitschrift „Die neue Bienenzucht“ vor Beginn der Belegstellensaison sowie auf der Homepage der NPZ veröffentlicht. Weitere Informationen zu der Anlieferung und zur Rücksendung der EWK-Völker durch einen Spediteur, Anlieferung der EWK-Völker als Sammeltransporte sind der Homepage der NPZ zu entnehmen.
  2. Gehen Königinnen innerhalb von drei Tagen nach der Rückführung von der Belegstelle auf dem Stand des Imkers in Eilage, hat er die Möglichkeit, dies dem Betreuer innerhalb von fünf Tagen zu melden. Der Betreuer kann nachträglich auf die zugesandte Zuchtkarte und in das Belegstellenbuch einen gesonderten Eintrag vornehmen.
    Postanschrift: Inselbelegstelle Puan Klent auf Sylt
    Hörnumer Str. 83
    25980 Sylt (Ortsteil Rantum)
  3. Wird gegen die Belegstellenordnung verstoßen, kann nach Ermessen des Betreuers, ggfls. nach Abstimmung mit dem Vorstand, das Aufstellen von EWK-Völkern verweigert oder eine bereits erfolgte Aufstellung von EWK-Völkern ggfls. vorzeitig beendet werden. Bei einem vorzeitigen Ende der Aufstellzeit der EWK-Völker veranlasst der Betreuer die Rücksendung der EWK-Völker an den Imker. Die hierbei entstehenden Kosten hat der Imker zu tragen.
  4. Mit der Annahme der EWK-Völker durch den Betreuer erkennt der Imker die Belegstellenordnung der NPZ mit den darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen an.

Mitglieder und Vorstand
Norddeutsche Peschetz Zuchtgemeinschaft e.V.

Bad Segeberg, den 12.03. 2017