Eine planmäßige Züchtung leistungsfähiger Bienenvölker ist eine wichtige Voraussetzung für gute Bestäubungsleistungen vieler Pflanzen sowie für gute Honig- und Wachsernten. Um dies zu erreichen, sind zum Zwecke der Reinzucht und der Kreuzung Belegstellen erforderlich. Nach Leistung, Gesundheit und Fruchtbarkeit sowie weiteren Eigenschaften, wie beispielsweise eine große Sanftmut und eine schnelle Frühjahrsentwicklung, werden ausgewählte Königinnen und Gattenvölker während der Begattungszeit in Belegstellen verbracht. Um den züchterischen Erfolg zu sichern, ist es erforderlich, dass keine fremden Bienenvölker Belegstellen befliegen können. Der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, für Belegstellen Schutzbezirke für die Befruchtung von Bienenköniginnen – ggfs. zeitlich befristet – widerrufbar auszuweisen. Innerhalb der Schutzbezirke der Belegstellen dürfen während der Schutzfristen keine anderen Bienenvölker als die Zuchtvölker der Träger der Belegstellen aufgestellt werden. Wer gegen diese rechtlichen Auflagen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.
Auf der Hallig Hooge entstand 1946 durch die Züchtergemeinschaft „Landeszucht Peschetz“ eine Belegstelle. Durch Verordnung zum Schutz der Bienenzucht und zur Regelung der Bienenwanderung vom 30.09.1948 (GVBl. Nr. 21, S.: 203-204) wurde gemäß Anlage nach Nr. 2 für den Belegstelleninhaber Landeszuchtstelle „Peschetz“ Schleswig-Holstein in Reinfeld i. H., Kreis Stormarn, auf der Hallig Hooge ab dem 01.10.1948 ein Schutzbezirk ausgewiesen. Der Schutzbezirk umfasste das gesamte Gebiet der Hallig Hooge.
Die Belegstelle Hallig Hooge erwies sich als zu klein, so dass 1950 eine Belegstelle auf Sylt in der Gemeinde Rantum im Ortsteil Puan Klent für die Carnica Peschetz-Zuchtline eingerichtet wurde, im Folgenden in der Regel als „Inselbelegstelle“ bezeichnet. Zunächst bestand für die Inselbelegstelle noch nicht ein besonderer rechtlicher Schutzstatus, denn nach der Verordnung vom 30.09.1948 war kein zeitlich befristeter oder unbefristeter Schutzbezirk ausgewiesen.
Das am 01.01.1959 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Bienenhaltung vom 17.09.1958 (GVBl. Nr. 28, S.: 285-286) ersetzte die Verordnung vom 30.09.1948. Gemäß § 4 des Gesetzes vom 17.09.1958 erließ der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Bienenhaltung vom 31.03.1960 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 15, S.: 209-210). Mit der Erklärung von Belegstellen zu Schutzbezirken für die Befruchtung von Bienenköniginnen vom 04.09.1963 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 37, S.: 433) des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein erfolgte u. a. die Ausweisung eines Schutzbezirks für die „Belegstelle Puan Klent a. Sylt“. Als Träger der Inselbelegstelle weist die Erklärung vom 04.09.1963 den Landesverband Schleswig-Holsteiner und Hamburger Imker e. V. (heutige Bezeichnung) aus.
Die Ausweisung des Schutzbezirks der Inselbelegstelle umfasste nach der Erklärung vom 04.09.1963 die Gemeinde Rantum und den nördlichen Teil der Gemeinde Hörnum bis zur Höhe des Haltepunktes Hörnum-Nord der (ehemaligen) Inselbahn. Seit der Bekanntmachung Erweiterung der Belegstelle Puan Klent und Erklärung zum Schutzbezirk für die Befruchtung von Bienenköniginnen vom 09.01.1972 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 5, S.: 108) des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein gehören zu dem neu ausgewiesenen Schutzbezirk der Inselbelegstelle nunmehr die gesamten Hoheitsbereiche der Gemeinden Rantum und Hörnum. Durch den Zusammenschluss der Stadt Westerland sowie der Gemeinden Sylt-Ost und Rantum zum 01.01.2009 zur Gemeinde Sylt bezieht sich die Erklärung zum Schutzbezirk auf einen Teil der Gemeinde Sylt, und zwar auf den ehemaligen Hoheitsbereich der Gemeinde Rantum, sowie nach wie vor auf das Hoheitsgebiet der noch bestehenden Gemeinde Hörnum.
Die Nord-Süd-Ausdehnung des 1972 gebildeten Schutzbezirks der Inselbelegstelle beträgt ~ 14,5 km und beginn ~ 1,2km südlich der Vogelkoje Eidum und endet an der Südspitze der Insel Sylt. Von der Inselbelegstelle bis zur Nordgrenze des Schutzgebietes, der ehemaligen nördlichen Grenze der Gemeinde Rantum, beträgt die Entfernung ~ 7,5 km.
Die ehemalige nördliche Grenze der Gemeinde Rantum und damit die nördliche Grenze des Schutzbezirks sind in der Örtlichkeit nicht durch topografische auffällige Objekte verortet. Nach der Verwaltungsvorschrift vom 31.03.1960 sind die Grenzen eines Schutzbezirks so anzugeben, dass sie in der Örtlichkeit leicht erkennbar sind und in einer Schutzbezirkserklärung zweifelsfrei festgelegt werden können durch die Angabe beispielsweise von Wasserläufen, Straßen, Bahnstrecken oder Waldrändern. Der Landesverband Schleswig-Holsteiner und Hamburger Imker e. V. – als Träger der Inselbelegstelle – hat im Jahre 2016 bei der zuständigen Stelle des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag auf Änderung der Nordgrenze des Schutzbezirks gestellt. Gemäß Antrag soll die Grenze des Schutzbezirks künftig nach Norden verschoben werden und so verlaufen, dass sie anhand von in der Örtlichkeit sichtbaren topografischen Merkmalen beschrieben werden kann. Damit soll erreicht werden, dass die Grenze des Schutzbezirks für jeden Imker leicht auffindbar und erkennbar wird. Außerdem würde damit ein besserer Schutz der in der Inselbelegstelle aufgestellten Bienenköniginnen vor möglichen Fremdanpaarungen geschaffen.
Die Inselbelegstelle wurde auf einer Fläche der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) auf Grundlage eines Pachtvertrages eingerichtet. Der Landesverband Schleswig-Holsteiner und Hamburger Imker e. V. erwarb auf Grundlage eines Kaufvertrages vom 22.05.1964 sowie eines Nachtragsvertrages vom 09.12.1964 das Eigentum an der Fläche der Inselbelegstelle von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung). Die erworbene Fläche weist eine Größe von 1,2079 ha aus.
Die Inselbelegstelle befindet sich ~ 300 m nördlich des Hamburger Jungenderholungsheimes Puan Klent auf Sylt. Die Anfahrt zur Inselbelegstelle erfolgt von der L 24 über die befestigte Zufahrt zum Jugenderholungsheim in Richtung des links liegenden Stellplatzes und sodann über einen links vor dem Stellplatz abzweigenden Sandweg.
Die Inselbelegstelle liegt in einem mit Kiefern, Erlen und sonstiger ortstypischer Vegetation bewachsenen in Nord-Süd-Lage ausgerichteten Dünental. Im Nordosten begrenzen die Inselbelegstelle bewachsene sichelförmige Dünen. Die Anlage der Inselbelegstelle wie beispielsweise Unterstand für Gattenvölker, Stellpfähle für ~ 250 doppelt zu belegende EWK-Schutzhäuser, Aufenthaltsgebäude und Geräteschuppen haben durch die Dünen und den Bewuchs einen natürlichen Windschutz. Anlagen, Bewuchs und Dünen dienen zugleich als Orientierungshilfe für Königinnen, Drohnen und Arbeitsbienen. Die Ausflugrichtung der Gattenvölker ist nach Osten zur Wattseite ausgerichtet.
Für die Südhälfte der Insel Sylt bestehen verschiedene Naturschutzgebiete, die die Inselbelegstelle oder den Schutzbezirk ganz oder teilweise mit einbeziehen. Die Inselbelegstelle befindet sich in dem gemäß Landesverordnung vom 28.02.1973 (GVBl. Nr. 6, S.: 77-79) ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Rantumer Dünen/Sylt“. Das Schutzgebiet der Inselbelegstelle liegt teilweise in dem bereits erwähnten Naturschutzgebiet „Rantumer Dünen/Sylt“ sowie in den Naturschutzgebieten Hörnum-Odde/Sylt (Landesverordnung vom 02.12.1972, GVBl. Nr. 20, S.: 230-231), „Baakdeel-Rantum/Sylt“ (Landesverordnung vom 05.03.1979, GVBl. Nr. 12, S.: 270-271 und 275) sowie „Rantumbecken“ (Landesverordnung vom 29.11.1983, GVBl. 1984, Nr. 1, S.: 1-4).
Die Betreuung der Inselbelegstelle wird seit 1950 von der Norddeutschen Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V. (heutige Bezeichung) ununterbrochen wahrgenommen. Die Norddeutsche Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V. ist Mitglied im Landesverband der Schleswig-Holsteiner und Hamburger Imker e. V.
Geöffnet wird die Inselbelegstelle in der Regel von Ende Mai/Anfang Juni bis Mitte August. Während der gesamten Öffnungszeit der Inselbelegstelle ist örtlich ein Betreuer anwesend. Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an den Anlagen, Einrichtungen und an der Fläche der Belegstelle führen Mitglieder der Norddeutschen Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V. aus.
Für den Betrieb einer Belegstelle werden verschiedene Gattenvölker benötigt. Ausgewählte gekörte Gattenvölker der Carnica Peschetz-Zuchtlinie stellen seit 1950 verschiedene Züchter der Norddeutschen Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V., die teilweise in Züchterringen organisiert sind, für den Zeitraum des Betriebes der Inselbelegstelle Puan Klent/Sylt zur Verfügung.
Für jede Imkerin und jeden Imker besteht die Möglichkeit, Bienenköniginnen zur Begattung an die Inselbelegstelle Puan Klent/Sylt zu liefern. Grundlage hierfür stellt die Belegstellenordnung der Norddeutschen Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V. dar. Aktuelle Öffnungszeiten der Inselbelegstelle, den Termin für letzte Anlieferungsmöglichkeit zu der Inselbelegstelle sowie Kosten für Dienstleistungen durch die Inselbelegstelle werden in der monatlich erscheinenden Zeitschrift „Die neue Bienenzucht“ vor Beginn der Belegstellensaison sowie auf der Homepage der Norddeutschen Peschetz Zuchtgemeinschaft e. V. unter „Belegstelle - Anlieferung Königinnen“ veröffentlicht.
Preetz, den 15.04.2017
Dieter Czerny